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Entscheidung 0060

Volle Batterie überbrückte den Solar-Einbruch nicht – Entladegrenze nicht aus der Ladegrenze ableiten

Bereich: BatterieDatum: 2026-08-22angenommen

An einer Anlage mit Batterie-Wechselrichter fiel auf: Brach die Solarleistung kurz ein, verlor das gesteuerte E-Auto seine Ladeleistung – ausgerechnet dann, wenn die Batterie voll war und den Einbruch problemlos hätte überbrücken können.

Ursache war, wie die Steuerung die maximale Entladeleistung der Batterie ermittelte: Sie nahm den kleineren zweier Grenzwerte des Batteriemanagements, ohne Lade- und Entladegrenze zu trennen. Eine Messung am Gerät zeigte, dass diese Grenzen mit dem Ladestand auseinanderlaufen – bei vollem Speicher fährt das Batteriemanagement die Ladegrenze schützend herunter, während die Entladegrenze hoch bleibt. Der kleinere Wert griff damit die heruntergefahrene Ladegrenze ab und drosselte die Entladung genau dann am stärksten, wenn der Speicher voll war.

Behoben, indem Lade- und Entladegrenze getrennt aus ihren jeweiligen Quellen gelesen werden. Als allgemeine Regel gilt seither: Die Entladeleistung eines Batterie-Wechselrichters darf nie aus einer Ladegrenze abgeleitet werden – und jeder Batterie-Wechselrichter wird vor der allgemeinen Freigabe seiner Batteriesteuerung mit einer Messung bei hohem Ladestand darauf geprüft. Eine Nachprüfung der übrigen unterstützten Modelle ergab, dass sie Laden und Entladen bereits sauber trennen.

Auszug aus unserem öffentlichen Entscheidungs-Log (Eintrag 0060).
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